Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_mandanten

Steuernews für Mandanten

Baukindergeld

Baukindergeld

Wohneigentum

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren können seit September 2018 Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu € 75.000,00 pro Jahr und € 15.000,00 pro Kind. Bei einem Kind beträgt somit das maximale zu versteuernde Einkommen € 90.000,00.

Höhe

Der Zuschuss beträgt € 1.200,00 pro Kind und Jahr und wird über 10 Jahre ausgezahlt. Somit erhält eine Familie mit einem Kind insgesamt € 12.000,00, eine Familie mit 2 Kindern € 24.000,00 vom Staat. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um € 12.000,00. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab 1.1.2018. Voraussetzung ist eine Anschaffung von Neu- bzw. Bestandsimmobilien in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2020.

Antragstellung

Anträge nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Die Anträge können nur online gestellt werden unter der Webadresse: www.kfw.de. Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Einzug in die Wohnung.

Stand: 29. Oktober 2018

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369