Steuerberater Hamburg, Steuerberater Marc Zietemann

Mobile Version
steuernews_fuer_mandanten

Steuernews für Mandanten

Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden

Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden

Selbstanzeige

Unter einer strafbefreienden Selbstanzeige wird die Nacherklärung bislang nicht versteuerter Einkünfte bzw. die Berichtigung bislang unvollständiger Steuererklärungen verstanden. Berichtigt bzw. ergänzt ein Steuerpflichtiger seine Angaben, noch bevor einer der im Gesetz genannten Ausschlusstatbestände eingetreten ist, geht er straffrei aus. Er zahlt lediglich die hinterzogenen Steuern mit Hinterziehungszinsen nach. Bei höheren Beträgen kommt noch ein Strafzuschlag dazu.

Verjährungsfristen

Bislang galten für die Strafverfolgung und die Festsetzung der hinterzogenen Steuern unterschiedliche Fristen. Während die Steuern nachträglich mindestens bis zu 10 Jahre nachveranlagt werden können, endet nach derzeit geltendem Recht der strafrechtlich relevante Zeitraum bereits nach 5 Jahren. Dies wollen die Länder Baden-Württemberg und Hamburg jetzt ändern. In einem Gesetzesantrag (vom 25.4.2013, BT Drucks. 339/13) fordern sie eine Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung an die im Besteuerungsverfahren geltende Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern von 10 Jahren.

Fazit

Die beiden Länder erhoffen sich „Steuermehreinnahmen in nicht bezifferbarer Höhe“. Die Rechnung könnte aufgehen. Denn eine Parallelität zwischen Steuerfestsetzungsverjährung und steuerstrafrechtlicher Verfolgungsverjährung wirkt sich erhöhend auf das zu erwartende Strafmaß im Fall einer Aufdeckung der Straftat aus. Das dürfte künftig zu mehr Selbstanzeigen animieren.

Stand: 12. Juni 2013

Steuerberater Marc Zietemann Steuerberater Marc Zietemann work Rothenbaumchaussee 3 20148 Hamburg Deutschland work +49 (0)40 3611158-0 fax +49 (0)40 3611158-10 www.steuerberatung-zietemann.de 53.5768401 9.98963818
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369